Berufsbezogene Impfpflicht ab 15.3.2022

Bis zum 15.3.2022 müssen Personen, die in Gesundheitseinrichtungen beschäftigt sind, einen gültigen Nachweis über eine Impfung oder über einen Genesenenstatus vorlegen. Erfasst sind z.B. Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdienste, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime etc.

In solchen Einrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber einen geeigneten und noch gültigen Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung vorlegen. Läuft ein Nachweis ab, ist innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit ein neuer Nachweis vorzulegen.

Bei Neueinstellungen muss ab dem 16.3.2022 vor der Erstaufnahme der Beschäftigung ein entsprechender Nachweis erbracht werden.

Ohne Nachweis darf ein Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet die entsprechenden Nachweise aller ihrer Arbeitnehmer zu dokumentieren. Fehlen Nachweise einzelner Arbeitnehmer oder bestehen Zweifel an deren Richtigkeit, muss das Unternehmen dies beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

Ein Arbeitnehmer, der keinen entsprechenden Nachweis erbringt, darf nicht beschäftigt werden. Er erhält keine Entgeltzahlung und begeht zudem auch eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis, die zu einer Abmahnung und nachfolgend bei entsprechender Fortdauer des Pflichtverstoßes zu einer Kündigung berechtigt.

Unternehmen, die gegen die entsprechenden Prüf- und Dokumentationspflichten und gegen entsprechende Beschäftigungsverbote verstoßen, riskieren pro Einzelfall eine Geldbuße von bis zu 25.000 €.

Darüber hinaus riskieren sie Schadensersatzansprüche von Personen, die sich in Folge eines entsprechenden Pflichtverstoßes des Unternehmens infizieren.

Erfasst von der Impfpflicht/dem Nachweis einer Genesung sind im Übrigen alle in einer entsprechenden Gesundheitseinrichtung beschäftigten Personen. Hierzu zählen nicht nur Angestellte dieser Einrichtungen, sondern auch Angestellte von Drittunternehmen, die in einer Gesundheitseinrichtung tätig werden (Handwerker etc.).

Zurück zur Übersicht
Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch!