Bearbeitungsgebühren für Kredite auch gegenüber Unternehmern unwirksam

Bundesgerichtshof, Urteile vom 4. Juli 2017, XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16

Für Verbraucher ist seit einiger Zeit höchstrichterlich geklärt, dass Bearbeitungsgebühren, die Banken in Ihren AGB für Darlehen verlangen, unwirksam sind. Nun hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die gleiche Argumentation und damit die gleiche Rechtsfolge auch dann gilt, wenn der Darlehensnehmer Unternehmer ist.

Auch Unternehmer sind damit berechtigt, gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuverlangen.

Aufgrund der Verjährungsvorschriften, zu denen der BGH zugleich Stellung genommen hat, ist der Anspruch auf Rückzahlung noch durchsetzbar, wenn die Gebühren im Jahr 2014 oder später gezahlt wurden.

Zurück zur Übersicht
Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch!