Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026

Acht Jahre nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz, beschlossen Bund und Länder nun auch einen bundesweiten Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. In Kraft treten soll der Anspruch ab dem Schuljahr 2026/2027. Eltern haben dann – auch in den Schulferien - einen Anspruch auf eine mindestens 8-stündige Betreuung an jedem Werktag,mit Ausnahme von maximal vier Wochen jährlich. Der Anspruch tritt stufenweise - zunächst für Erstklässler - in Kraft und wird jährlich um das nächste Grundschuljahr erweitert,so dass der vollständige Anspruch für alle Grundschulklassen ab 2029 besteht.

Aktuell werden ca. 50% der Grundschüler, d.h. 1,4 Millionen Kinder, ganztags in der Grundschule betreut. Um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können und die Bildungschancengleichheit zu erhöhen, soll diese Zahl ab 2026 deutlich steigen: Das Bundefamilienministerium rechnet mit einem Zuwachs von knapp 30%, ca. 700.000 neue Plätze sollen geschaffen werden.

In vielen neuen Bundesländern besteht bereits jetzt ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule: Hier liegt der Anteil an Grundschülern, die einen Ganztagsbetreuungsplatz innehaben, schon heute bei knapp 90%.

Haben Sie Fragen zum Schulrecht oder weiteren verwaltungsrechtlichen Themen? Anna Hillebrand, Rechtsanwältin, berät Sie gerne.

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