Allgemeine Verkehrskontrolle auch auf Privatgrundstück zulässig

Amtsgericht München, Beschl. v. 07.09.2018, Az. 953 OWi 421 Js 125161/18

Das Amtsgericht München verurteilte einen Autofahrer zu einer Geldbuße i.H.v. 500 € sowie einem einmonatigen Fahrverbot, nachdem der 27-Jährige alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hatte.

Die Polizei folgte dem Fahrer auf sein Privatgrundstück. Dort unterzog sich dieser freiwillig einem vorläufigen Alkoholtest. Anschließend wurde auf der Polizeiwache ein Alkoholwert von ca. 0,75 Promille bei dem 27-Jährigen festgestellt.

Das Amtsgericht München wies ein Verwertungsverbot des auf der Wache durchgeführten Alkoholtests im Rahmen der vorangegangenen Verkehrskontrolle auf dem Privatgrundstück des Autofahrers zurück. Ordnungswidrigkeiten dürfen auch verfolgt werden, wenn sie auf Privatgrundstücken entdeckt werden, sofern keine spezielle Regelung zu einem entsprechenden Verwertungsverbot existiert. Ein Verwertungsverbot greift nur, wenn besondere gesetzliche Sicherungen, z.B. ein Richtervorbehalt, willkürlich umgangen werden sollen.

https://www.wohlleben-partner.de/kompetenzen/verkehrsrecht

Zurück zur Übersicht
Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch!