Einstweilige Verfügung des Betriebsrats der Air France Cargo am Flughafen Hahn beim Arbeitsgericht in Bad Kreuznach rechtshängig!

Arbeitsgericht Mainz - auswärtige Kammer Bad Kreuznach - 6 BVGa 3/16

Trier / Zell / Kirchberg, 05.09.2016 - Der Trierische Volksfreund berichtete am 02.09.2016 über die von der Kanzlei Wohlleben und Partner beantragte einstweilige Verfügung des Betriebsrats von Air France Cargo am Standort Flughaven Hahn.

Hintergrund ist der Kampf um den Erhalt von Arbeitsplätze der Air France Cargo am Flugplatz Hahn. Nach einem Positionspapier der Air France Cargo von Juni 2016 soll der Geschäftsbetrieb der Air France Cargo am Flugplatz Hahn zum 30.09.2016 eingestellt werden. Damit gehen diese Arbeitsplätze in der Region verloren. Obwohl die Verhandlung über die Beschäftigungssicherung oder einen eventuellen Interessenausgleich und Sozialplan erst in der kommenden Woche beginnen, hat der Arbeitgeber bereits zum 01.09.2016 zwei Kollegen nach Frankfurt versetzt. Dagegen wehrt sich der Betriebsrat mit einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Bad Kreuznach. Verhandlungstermin ist auf den 08.09.2016 festgesetzt worden.

Der Betriebsrat will sich nächste Woche in die außergerichtlichen Verhandlungen aktiv einbringen und Vorschläge zur Beschäftigungssicherung am Flugplatz Hahn unterbreiten. Er fürchtet, dass seine Vorschläge kein Gehör mehr finden werden, weil der Arbeitgeber bereits mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen hat. Dies will der Betriebsrat mit dem Gerichtsverfahren auf jeden Fall verhindern.

Dabei wird der Betriebsratsvorsitzende Björn David von Rechtsanwältin Dr. Margit Bastgen, Fachanwältin für Arbeitsrecht, der Kanzlei Wohlleben und Partner mit den Standorten in Trier, Zell und Kirchberg engagiert unterstützt.

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