Update Kündigungsschutzrecht - Wichtige Neuerungen in 2019

Termin: 02.04.2019

Die Kündigung eines Mitarbeiters ist nach geltendem Arbeitsrecht an zahlreiche gesetzliche Vorschriften gebunden. Regelungen dazu finden sich vorrangig im Kündigungsschutzgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch und in weiteren separaten Gesetzestexten wie z.B. im Schwerbehinderten-, Mutterschutz- und Berufsausbildungsrecht bis hin zur Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz.

Das Kündigungsrecht ist durch umfangreiche sich wandelnde Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der Landesarbeitsgerichte und der erstinstanzlichen Gerichte geprägt. Wir informieren Sie über die aktuelle Rechtslage beim Ausspruch von Kündigungen und dem Abschluss von Aufhebungsverträgen.

Veranstaltungsort: IAT Tower Trier, 17-19 Uhr

Die Teilnahme an der Gesprächsrunde ist auf zehn Personen begrenzt. Wir bitten daher um Voranmeldung, spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, an Frau Wagner: wagner@wohlleben-partner.de .

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