Gestaltung von Arbeitsverträgen und Informationspflichten nach dem neuen Nachweisgesetz

Termin: 10.01.2023

Im August 2022 wurden umfangreiche neue Informationspflichten eingeführt, die Arbeitgeber seither beachten müssen: Mitarbeiter, wozu nunmehr auch die Aushilfen gehören, können innerhalb sehr kurzer Fristen weitreichende schriftliche Auskünfte zum Arbeitsverhältnis von ihrem Arbeitgeber verlangen. Bestehende Arbeitsverträge müssen entsprechend überprüft und künftige Arbeitsverträge neu gestaltet werden.

Bei Verstößen gegen die neuen Informationspflichten droht ein Bußgeld i.H.v. bis zu 2.000 Euro.

In der Gesprächsrunde erläutert Dr. Margit Bastgen, Fachanwältin für Arbeitsrecht, wie Sie die neuen Regelungen in Ihrem Unternehmen rechtssicher umsetzen können.

Veranstaltungsort: Online via Zoom, 17-19 Uhr

Die Teilnahme an der Gesprächsrunde ist auf zehn Personen begrenzt. Wir bitten daher um Voranmeldung, spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, an Frau Grub: grub@wohlleben-partner.de .

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