Ehevertrag und erbrechtliche Regelungen für Unternehmen – Risikovermeidung im Krisenfall

Termin: 13.11.2018

Der Ehevertrag gehört für den Unternehmer, neben dem Erbvertrag, zu einer der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Regelungen zu Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Ausgleich der Renten schützen das Unternehmen im Fall der Fälle in seiner Substanz. Darüber hinaus sorgen diese Regelungen für Rechtsklarheit in emotional schwierigen Zeiten.

Maud Gladen, Fachanwältin für Familienrecht, freut sich auf das Gespräch mit Ihnen.

Veranstaltungsort: IAT Tower Trier, 17-19 Uhr

Die Teilnahme an den Gesprächsrunden ist auf 10 Personen begrenzt. Wir bitten um Voranmeldung, spätestens eine Woche im Voraus, an Frau Wagner: wagner@wohlleben-partner.de

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