Ehevertrag und erbrechtliche Regelungen für Unternehmen - Risikovermeidung im Krisenfall
Termin: 05.05.2020
Der Ehevertrag gehört für den Unternehmer, neben dem Erbvertrag, zu einer der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Regelungen zu Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Ausgleich der Renten schützen das Unternehmen im Fall der Fälle in seiner Substanz. Darüber hinaus sorgen diese Regelungen für Rechtsklarheit in emotional schwierigen Zeiten.
Veranstaltungsort: IAT Tower Trier, 17-19 Uhr
Die Teilnahme an der Gesprächsrunde ist auf zehn Personen begrenzt. Wir bitten daher um Voranmeldung, spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, an Frau Wagner: wagner@wohlleben-partner.de .
Ihr Referent bei dieser Veranstaltung
Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch!