Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Strategien zur Haftungsvermeidung

Termin: 03.07.2018

Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften sehen sich einer zunehmenden persönlichen Haftung ausgesetzt. Nicht zuletzt durch die Weltwirtschaftskrise im Jahre 2007 ist die Haftung von Managern sowohl international tätiger Großkonzerne, aber auch von Geschäftsführern mittelständischer Unternehmen in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Diskussion und daran anschließend von strengeren Gesetzesmaßnahmen gerückt. Dies hat zur Folge, dass Gesellschaften ihre (ehemaligen) Geschäftsführer häufiger in Anspruch nehmen, was im Falle der Insolvenz regelmäßig durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht wird. Die Wirtschaftswoche titelte hierzu bereits im Jahr 2013: „Regressforderungen – Jetzt sollen die Manager bezahlen.“

Daher muss sich der Geschäftsführer auf Maßnahmen verlassen können, die seine Haftung verhindern.

Dr. Björn Müller, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht, lädt Sie herzlich zu einem 2-stündigen Expertengespräch ein, in dem er Ihnen mögliche Wege einer Haftungsvermeidung aufzeigt und mit Ihnen über effektive Maßnahmen diskutiert.

Veranstaltungsort: IAT Tower Trier, 17-19 Uhr

Die Teilnahme an den Gesprächsrunden ist auf 10 Personen begrenzt. Wir bitten um Voranmeldung, spätestens eine Woche im Voraus, an Frau Wagner: wagner@wohlleben-partner.de

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