Die AwSV-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Termin: 03.12.2019
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung gelten für Anlagenbetreiber bundesweit einheitliche Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
In der Veranstaltung stellen wir Ihnen die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vor und ermöglichen Ihnen so einen sicheren Übergang vom alten Landesrecht zum neuen Bundesrecht.
Veranstaltungsort: IAT Tower Trier, 17-19 Uhr
Die Teilnahme an der Gesprächsrunde ist auf zehn Personen begrenzt. Wir bitten daher um Voranmeldung, spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, an Frau Wagner: wagner@wohlleben-partner.de .
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