Die Arbeitnehmererfindung – Chance und Risiko für das Unternehmen

Termin: 04.12.2018

Unternehmensbezogene Erfindungen durch den Arbeitnehmer sind dem Arbeitgeber zu melden. Bei Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber steht dem Arbeitnehmer eine entsprechende Vergütung zu. Hier sollten stets die tatsächliche Verwertungsmöglichkeit sowie der konkrete wirtschaftliche Vorteil abgewogen werden.

Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung oder die Inanspruchnahme der Erfindung können von Auseinandersetzungen vor einer Schiedsstelle des DPMA bis zum gerichtlichen Prozess führen.

Georg Wohlleben, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sowie Dr. Jörg Wagner, Patentanwalt, stellen Ihnen u.a. den formellen Umgang mit Arbeitnehmererfindungen vor, damit Arbeitgeber nicht unwissend in eine Vergütungspflicht geraten.

Veranstaltungsort: IAT Tower Trier, 17-19 Uhr

Die Teilnahme an den Gesprächsrunden ist auf 10 Personen begrenzt. Wir bitten um Voranmeldung, spätestens eine Woche im Voraus, an Frau Wagner: wagner@wohlleben-partner.de

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