StVO Reform unwirksam – Alter Bußgeldkatalog bis auf Weiteres in Kraft

Gute Nachrichten für Autofahrer: Aufgrund eines Formfehlers ist die erst kürzlich in Kraft getretene Reform der Straßenverkehrsordnung – insbesondere hinsichtlich der verschärften Bestimmungen in Bezug auf Fahrverbote - unwirksam.

Bis auf Weiteres gilt somit ab sofort wieder der „alte“ Bußgeldkatalog. Ausgenommen davon sind die Regelungen bzgl. der erhöhten Schutzbestimmungen für Fahrradfahrer. Diese bleiben weiterhin bestehen.

Fahrer, die in den letzten Tagen einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Bescheids Einspruch dagegen einlegen. Wohlleben und Partner prüft Ihren Bescheid auch gerne auf seine Wirksamkeit hin.

Experten rechnen im Herbst mit einer erneuten Überarbeitung der Gesetzeslage, welche inhaltlich voraussichtlich wieder das frühere Gleichgewicht zwischen Geldbußen, Punkten und Fahrverboten herstellt. Autofahrer dürfen demnach hoffen, dass die vielfach als „unverhältnismäßig“ kritisierten Fahrverbote der StVO Reform 2020 wieder aufgehoben werden.

Wohlleben und Partner wünscht allen eine gute und sichere Fahrt!

https://www.wohlleben-partner.de/kompetenzen/verkehrsrecht

Zurück zur Übersicht
Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch!