Sommerhitze im Büro

Arbeiten bei extremer Hitze kann zu Gesundheitsbelastungen führen. Deshalb muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass das nicht passiert. Er hat den Arbeitsplatz so einzurichten, dass keine Gefährdung durch Hitze vom Arbeitsplatz ausgeht (§ 3a ArbStättV).

Die zuträgliche Raumtemperatur ist im Gesetz nicht geregelt. Es gibt Vorgaben in der Ziffer 3.5 der sogenannten "Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ ASRA. Danach gilt für Büroräume eine Raumtemperatur von max. 26° Celsius noch als zuträglich. Bei höheren Temperaturen soll der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Ab 30° Celsius müssen Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden. Ab 35° Celsius Temperatur gilt ein Büroraum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet.

Bei der Auswahl der Mittel schlägt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin folgende Maßnahmen vor:

  • Gebrauch von Gleitzeitregeln,
  • Arbeiten auf Zeiten verlegen, in denen die in Temperatur angenehmer ist,
  • lockere Kleidung,
  • ausreichend Flüssigkeit bereitstellen,
  • konsequente Nutzung der Sonnenschutzeinrichtungen und sinnvolles Lüften

In Schulen und Kindergärten findet die Arbeitsstättenverordnung analog Anwendung.

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