Rechtswidrige Blitzer-Bußgeldbescheide auf Grundlage von Messgerät TraffiStar S 350

VerfGH Saarl, Az. Lv 7/17 v. 05.07.2019

Ein PKW-Fahrer wurde im Saarland innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h geblitzt. Der Fahrer klagte in dritter Instanz erfolgreich gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid i.H.v. 100 €, da das dem Bußgeldbescheid zugrundeliegende zugelassene Messgerät TraffiStar S 350 der Firma Jenoptik die Rohmessdaten nicht speichert und etwaige Messfehler somit nicht nachgewiesen werden können. Damit wurde dem Fahrer das Recht auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung genommen.

Autofahrer, die mittels TraffiStar S 350 geblitzt wurden, haben auch außerhalb des Saarlandes gute Chancen gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid vorzugehen: Das AG Bautzen hat mit Blick auf das saarländische Urteil am 18.07.2019 bereits ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingestellt. Auch bei Messungen mittels PoliScan Speed, Leivtec XV3 u.a. werden nicht alle Rohmessdaten gespeichert, womit auch weitere Messgeräte angreifbar sind.

Im Zweifel lohnt es sich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt eines Blitzer-Bußgeldbescheides einen Anwalt zur Überprüfung des eingesetzten Messgerätes einzuschalten.

https://www.wohlleben-partner.de/kompetenzen/verkehrsrecht

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