EuGH: EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber zu systematischer Arbeitszeiterfassung verpflichten

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die Arbeitgeber dazu verpflichten, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 14.05.2019 entschieden. Nur so könne kontrolliert und durchgesetzt werden, dass die Arbeitszeitregeln eingehalten und der bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet wird (Az.: C-55/18).

Dieses Urteil hat in den Medien für Furore gesorgt. Für Arbeitgeber in Deutschland besteht insoweit aktuell jedoch noch kein Handlungsbedarf. Die Vorgabe des EuGH muss zunächst noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierbei hat der deutsche Gesetzgeber einen gewissen Handlungsspielraum.

Unternehmen ist dementsprechend anzuraten, aufmerksam abzuwarten, welche gesetzlichen Änderungen und konkrete Vorgaben die Bundesrepublik Deutschland aus dem Urteil herleitet und umsetzt. Alsdann müssen Unternehmen ihrer Praxis der neuen Gesetzeslage anpassen.

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