Bußgeldstellen dürfen Pass- bzw. Ausweisfotos vom Einwohnermeldeamt anfordern, um Verkehrssünder zu identifizieren

OLG Koblenz, Beschl. v. 02.10.2020, Az. 3 OWi 6 SsBs 258/20

Der Beschwerdeführer, der am Oberlandesgericht Koblenz gegen das einmonatige Fahrverbot sowie eine Geldbuße i.H.v. 150 € vorging, welche gegen ihn verhängt wurden, wollte die Einstellung des Verfahrens erreichen, da das Beweismittel – sein Ausweisfoto - der Bußgeldstelle rechtswidrig von Seiten des Einwohnermeldeamts zur Verfügung gestellt worden sei, um ihn als Fahrer zu identifizieren.

Die Koblenzer Richter erteilten dieser Argumentation eine Absage: Gemäß Personalausweisgesetz sowie Passgesetz ist die Herausgabe von Ausweisdaten, zu denen auch die Fotografien zählen, zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zulässig.

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