Amtsgericht Mainz erklärt Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz für unwirksam!

Wie heute bekannt geworden ist, hat das Amtsgericht Mainz in einem Urteil vom 26.07.2019 die rheinland-pfälzische Landesverordnung zur sog. Mietpreisbremse für unwirksam erklärt. Grund hierfür sei, dass die entsprechende Landesverordnung bei ihrer Veröffentlichung im Jahr 2015 nicht ordnungsgemäß begründet worden sei.

Die Mietpreisbremse ist in Rheinland-Pfalz nur für die drei Städte Trier, Mainz und Landau eingeführt worden. Dort begrenzt sie die Miete bei einer Neuvermietung von Wohnungen grundsätzlich auf max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Für Vermieter ist das Urteil des Amtsgerichts Mainz eine sehr gute Nachricht. Nun bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird. Der Anwalt des unterlegenen Mieters hat bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen.

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