100 Jahre Betriebsverfassungsrecht – Herausforderungen in der Arbeitswelt 4.0

Am 04. Februar 1920 ist das Betriebsrätegesetz, der Vorläufer unseres heutigen Betriebsverfassungsgesetzes, in Kraft getreten. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Arbeitnehmern in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Als Organ der Arbeitnehmervertretung stehen ihm umfassende Mitbestimmungsrechte in personellen und sozialen Angelegenheiten im Betrieb zu.

Heute findet eine zunehmende Dezentralisierung der Arbeitsleistung statt: Der Betrieb als Zentrum des Arbeitsverhältnisses verliert durch die digitalisierte Arbeitswelt an Bedeutung. Themen wie Outsourcing, Crowdworking und künstliche Intelligenz hingegen gewinnen an Relevanz. Die personelle Basis der Betriebsverfassung verkleinert sich, der Einfluss in selbiger droht zu sinken.

Obwohl gerade die Digitalisierung der Arbeitswelt ganz neue Herausforderungen birgt: Digitale Überwachungsmechanismen im Betrieb bedürfen z.B. gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zwingend der betrieblichen Mitbestimmung.

Die moderne vernetzte Arbeitswelt führt zu neuen betrieblichen Strukturen, auf die nicht zuletzt auch das Betriebsverfassungsrecht reagieren muss.

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