Familienrecht

Gerade wenn es zu einer Krisensituation in der Ehe kommt, ist eine kompetente und zielgerichtete familienrechtliche Beratung über Unterhaltsansprüche, Zugewinn und elterliche Sorge von größter Bedeutung. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen hiervon betroffen sein kann.

Im Familienrecht entwickeln wir für unsere Mandanten individuelle, auf die konkrete Situation angepasste Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Ebenso vertreten wir unsere Mandanten im Scheidungsverfahren. Soweit auch Kinder betroffen sind, legen wir Wert auf eine deeskalierende Herangehensweise, da wir dabei das Kindeswohl im Blick haben.

Weiterhin sind wir in dem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Bereich des Elternunterhaltes umfassend tätig, wobei wir sowohl für die Durchsetzung von Ansprüchen seitens der Behörden, als auch für die Abwehr von Ansprüchen gegen Angehörige tätig sind.

Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Beratung bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Geltendmachung von Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Durchführung des Zugewinnausgleichs
  • Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Elternunterhalt

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Familienrecht in Trier, Zell und Kirchberg.

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